Auch wenn Sie mit Ihrem Ehrenamt für eine Hilfsorganisation kein Arbeitsverhältnis eingehen, ist es für beide Seiten sinnvoll, Abmachungen schriftlich in einer Ehrenamtsvereinbarung festzuhalten, um den Versicherungsschutz und Haftungsfragen abzusichern oder die Erstattung von Auslagen zu regeln.
Grundsätzlich sind alle ehrenamtlichen Helfer in der Flüchtlingshilfe sowohl unfall- wie haftpflichtversichert, wenn sie für Kommunen, Organisationen, Vereine und freie Gruppen tätig werden. Doch wer der Versicherungsträger ist, hängt von dem Auftraggeber der Hilfsaktion ab.
Details finden Sie auf den folgenden Internetseiten:
Unter Umständen kann Ihr Auftraggeber Ihnen auch eine Aufwandsentschädigung oder eine Ehrenamtspauschale, in Einzelfällen auch eine Übungsleiterpauschale gewähren.