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Beratung & Begleitung

 

Wohin kann ich mich mit welchem Anliegen wenden?


 

Wichtige Adressen

Sozialamt Kempen

Wenn es um die Grundbedürfnisse wie Aufnahme in Kempen, Unterbringung, Versorgung mit allem notwendigen für den Lebensunterhalt, Wohnungssuche, Aufenthaltsstatus, Kindergartenplätze und Schulbesuch geht, ist das Sozialamt zunächst der richtige Ansprechpartner. 

ORT:
Amt für Soziales und Senioren
Schorndorfer Str. 20
47906 Kempen
Tel. 0 21 52  917 2102 / 917 2103
www.kempen.de/de/inhalt/soziales/

Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch, Freitag 8.30 – 12.30 Uhr
und nach Terminvereinbarung


SKM – Katholischer Verein für soziale Dienste

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In Kempen hat die Stadtverwaltung einen Vertrag mit dem SKM, um Asylbewerbern eine angemessene soziale Beratung und Betreuung zukommen zu lassen.
Sie können mit allen Themen rund um das Thema „Flüchtling in Kempen sein“ in die Sprechstunde kommen: Der SKM bietet eine offene Beratung für alle Migranten an und vermittelt ehrenamtliche Helfer, die Migranten und Migrantinnen bei Behördengängen, Arztbesuchen usw. begleiten und sie unterstützen können. Auch in Fragen der freiwilligen Rückkehr in das Herkunftsland informiert und berät der SKM.

Zu den Aufgaben des SKM gehören u.a.:

  • Informationen und Beratung zum Ablauf des Asylverfahrens
  • Sozialberatung hinsichtlich der Existenzsicherung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Hilfen bei der Korrespondenz mit Behörden
  • Vermittlung von Hilfen zur Integration
  • Vermittlung von Kindern in Kindergärtnern und Schulen

ORT:
SKM – Katholischer Verein für soziale Dienste
in der Region Kempen – Viersen e.V.
Von-Loe-Straße 24-26
47906 Kempen
E-Mail : info@skm-kempen-viersen.de
www.skm-kempen-viersen.de

AnsprechpartnerInnen:


Frau Ira Boemans, Tel. 02152 9929602 
Mail: i.boemans@skm-viersen.de
Frau Christina Salem, Tel. 02152 9929605 
Mail: c.salem@skm-kempen-viersen.de

Frau Jasmin Walt, Tel. 02152 962170 
Mail: j.walti@skm-kempen-viersen.de

Öffnungszeiten:
Sprechstunden finden nur nach vorheriger Terminabsprache statt.
Eine offene Sprechstunde wird jeden Montag und Freitag von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr im Begegnungszentrum Johannes-Hubertus-Haus
(Kempen St. Hubert, Hohenzollernplatz 19c angeboten: 1. OG, Zi. 101/103/105)!


Jobcenter

Das Jobcenter gewährleistet den Lebensunterhalt von arbeitsuchenden Menschen, also in der Regel von Migranten und Migrantinnen, sofern sie eine Aufenthaltserlaubnis besitzen. Im Jobcenter werden Arbeitssuchende auch an potenzielle Arbeitgeber vermittelt oder zu Integrationsmaßnahmen sowie beruflichen Weiterbildungen verpflichtet.

ORT: 
Arnoldstraße 13c
47906 Kempen
Tel. 02162 2661 100 (Servicenummer)
www.jobcenter-kreis-viersen.de/kontakt/kempen/

Öffnungszeiten:
Kundencenter montags bis donnerstags: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
freitags nur nach Terminvereinbarung


Ausländeramt

Für die Entscheidung über einen Asylantrag ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig.  Für die Zeit des Asylverfahrens erhält ein Antragsteller eine Aufenthaltsgestattung. Wird man als Asylberechtige/r anerkannt, bekommt man eine Aufenthaltserlaubnis. Wird der Asylantrag abgelehnt, muss man Deutschland verlassen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann aber eine Duldung ausgestellt werden. Für die Ausstellung all dieser Dokumente, ebenso für die Prüfung und Erteilung einer Arbeitserlaubnis ist die Ausländerbehörde zuständig, das ist für Kempen das Ausländeramt des Kreises Viersen.

ORT:
Kreis Viersen
Ausländerangelegenheiten
Rathausmarkt 3
41747 Viersen
Tel.: 02162 39 – 0
https://www.kreis-viersen.de/service/dienstleistungen/aufenthaltstitel
https://www.kreis-viersen.de/service/dienstleistungen/asyl-aufenthaltsgestattung-und-duldung

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 09:00 – 16:00 Uhr


Jugendmigrationsdienst Viersen

Bildergebnis für Internationaler Bund

Für Migranten und Migrantinnen unter 27 Jahren bietet der Jugendmigrationsdienst insbesondere Bildungs- und Anerkennungsberatung im Hochschul- und Schulbereich an, ferner Beratung zu Fragen der Förderungen nach dem Bafög, nach den Richtlinien des Garantiefonds, nach weiteren Maßnahmen.

ORT:
Internationaler Bund – IB West GmbH
für Bildung und soziale Dienste
Süchtelner Str. 5-7
41747 Viersen
Tel.: 02162 1029570
Fax: 02162 1029571
E-Mail: JMD-Viersen@ib.de
www.jugendmigrationsdienste.de/

Öffnungszeiten:
Nach Verabredung


Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Das Bamf ist für alle Zuwanderungsangelegenheiten zuständig. Es entscheidet, was das Ausländeramt ausführt. Es ist auch für die Förderung und Koordinierung der Integration zuständig und hat hierfür eine Reihe unterschiedlicher Angebote entwickelt. Auf Fragen rund um das Zuwanderungsgesetzt – etwa zu Integrationskursen, zum Aufenthaltsrecht oder zum Thema Einbürgerung erhält man unter der Hotline 911 943 0 Antwort, oder bei der zuständigen Regionalstelle.

ORT:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Referat 420
Erkrather Str. 349
402231 Düsseldorf
Tel.: 0911 943 17958
Fax: 0911 943 99998191
E-Mail: service@bamf.bund.de
www.bamf.de/DE/Startseite/


KI

Der Kreis Viersen hat seit Januar 2017 ein Kommunales Integrationszentrum (KI) eingerichtet, das sich für die Integration von geflüchteten Menschen im gesamten Kreisgebiet einsetzt. Angesiedelt ist das KI im Kreissozialamt. 

Zu Beginn des Jahres 2021 wurde ein Kommunales Integrationsmanagement (KIM) eingeführt.
Zu den Serviceleistungen und Aufgaben des Kommunalen Integrationsmanagements gehört insbesondere ein kreisübergreifendes  Case Management für Personen mit Integrationsbedarf, das bei Fragen und Problemen in allen integrationsrelevanten Bereichen und Lebenslagen Unterstützung bietet.

ORT:
– Kommunales Integrationszentrum –
Sozialamt Kreis Viersen
Rathausmarkt 3
41747 Viersen
Tel.: 02162  392129
E-Mail:  kim@kreis-viersen.de
Kommunales Integrationszentrum | Kreis Viersen (kreis-viersen.de)

Öffnungszeiten:
Bitte vereinbaren Sie für ein Erstgespräch einen individuellen Termin!
Für Kempener Bürger werden auch Termine in Kempen St. Hubert, Begegnungszentrum Johannes-Hubertus-Haus, Hohenzollernplatz 19 c angeboten