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Hilfen für Helfer

 

Auch wenn Sie mit Ihrem Ehrenamt für eine Hilfsorganisation kein Arbeitsverhältnis eingehen, ist es für beide Seiten sinnvoll, Abmachungen schriftlich in einer Ehrenamtsvereinbarung festzuhalten, um den Versicherungsschutz und Haftungsfragen abzusichern oder die Erstattung von Auslagen zu regeln.

 


 

 

Grundsätzlich sind alle ehrenamtlichen Helfer in der Flüchtlingshilfe sowohl unfall- wie haftpflichtversichert, wenn sie für Kommunen, Organisationen, Vereine und freie Gruppen tätig werden. Doch wer der Versicherungsträger ist, hängt  von dem Auftraggeber der Hilfsaktion ab.

Details finden Sie auf den folgenden Internetseiten:

Informationen des Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationen der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen

 

Unter Umständen kann Ihr Auftraggeber Ihnen auch eine Aufwandsentschädigung oder eine Ehrenamtspauschale, in Einzelfällen auch eine Übungsleiterpauschale  gewähren.

Details finden Sie auf der Internetseite:

Informationen des Bundesfinanzministeriums zur Ehrenamtspauschale