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Corona-Hilfen für Unternehmer

AzubiSharing

Projekt zum Austausch von Auszubildenden der IHK
Ausbildungsbetriebe können ihre Auszubildenden vorübergehend an einen anderen Ausbildungsbetrieb abgeben. Auszubildende können ihre Ausbildung ohne Unterbrechung fortsetzen und der abgebende Betrieb wird entlastet.
Weitere Informationen



Überblick / Informationssammlungen

  • Land NRW – Informationen und Ansprechpartner für Unternehmen
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  • IHK Mittlerer Niederrhein – Hilfe für Unternehmen
    Zur Website
  • Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Viersen – Liquiditätshilfen für Unternehmen
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Hilfsprogramme des Bundes und des Landes

  • Förderprogramm für stationäre Einzelhändler, um Zuschüsse für Digitalisierungsmaßnahmen (z.B. Onlinehandel) zu erhalten. Förderquote 90% für bis zu 12.000 Euro.
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  • Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen (Beschluss der Bundesregierung vom 12.06.2020)
    Antragstellung noch nicht möglich, berechtig einen Antrag zu stellen werden ausschließlich Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sein. Setzen Sie sich daher mit Ihrem Steuerberater in Verbindung.
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  • KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern bis zu 800.000 Euro bei 100% Haftungsfreistellung. Rückzahlung bis zu 10 Jahre, 2 Jahre keine Tilgung.
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  • KfW Kredite online vorbereiten
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  • Mikromezzaninfonds über die Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW
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  • NRW.BANK Universalkredit über Hausbank
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  • Bürgschaften über Bürgschaftsbank NRW
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  • Förderung von Online-Shops über das Modul „Digitale Markterschließung“ des Förderprogramms go-digital des BMWi
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  • Förderung der Einrichtung von Home-Office Arbeitsplätzen über das Modul „Digitale Geschäftsprozesse“ des Förderprogramms go-digital des BMWi
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Steuern

  • Antworten des Bundesministeriums der Finanzen zu Häufig gestellten Fragen (FAQ), die einen Überblick über die steuerlichen Erleichterungen geben sollen.
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  • Antrag auf zinslose Stundung der Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer und Umsatzsteuer
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  • Herabsetzung von Steuervorauszahlungen / des Steuermessbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
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  • Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung (für Dauerfristverlängerungen) 4 Mrd. in NRW
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  • Möglichkeit der Stundung der Gewerbesteuer
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  • Um Insolvenzen aufgrund von spät eingegangenen Liquiditätshilfen zu vermeiden, wird die dreiwöchige Insolvenzantragspflicht bis zum 30.09.2020 ausgesetzt
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Agentur für Arbeit


Banken


Weitere Informationsangebote


Kontakt zur Wirtschaftsförderung der Stadt Kempen

Stefan von Laguna
Telefon: 02152 – 917 – 2303
Mail: stefan.vonlaguna@kempen.de